RATNAKARAṆḌAKA-ŚRĀVAKĀCĀRA von Samantabhadra ca. 150 bis 250 n.Chr.
Ācārya Samantabhadras Ratnakaraṇḍaka-śrāvakācāra –
Schmuckschatulle für das Verhalten des Haushälters [153 von 330]
ERLÄUTERUNG von Vers 58 [1 von 1]
Ācārya Umāsvāmis Tattvārthasūtra:
Andere zum Stehlen verleiten, gestohlene Waren annehmen, in ungeordnetem Zustand zu wenig kaufen, falsche Gewichte und Maße verwenden und andere mit künstlichen oder imitierten Waren täuschen.
Jain, Vijay K. (2011),
„Āchārya Umāsvāmis Tattvārthsūtra“, S. 104.
Ācārya Amṛtacandras Puruṣārthasiddhyupāya:
Andere mit künstlichen oder imitierten Waren zu täuschen, Diebstahl zu begünstigen, gestohlene Waren zu erhalten, in verfälschtem Zustand zu wenig zu kaufen und falsche Gewichte und Maße zu verwenden, sind die fünf Übertretungen des Gelübdes des Nichtstehlens.
Jain, Vijay K. (2012),
„Shri Amritachandra Suris Puruṣārthasiddhyupāya“, S. 122.
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