Wissen ist die Wurzel jeder spirituellen Aktivität

    Alexander Zeugin

    Saṃvara [Teil 1409] 

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    VYAVAHĀRA SŪTRA [18 von 93]

    ZWEITES UDDEŚAKA [3 von 7]

    WIEDEREINFÜHRUNG EINES ANAVASTHAPYA ODER PARANCHIK BHIKṢU

    18. Gewöhnlich wird ein bhikṣu, der für den neunten anavasthapya prayashchit haftet, vom gaṇavachhedaka nicht in die Mönchsgemeinschaft eingeweiht, ohne ihn vorher als Haushälter einzukleiden.

    19. Er kann jedoch in den Orden eingeweiht werden, nachdem er zuerst als Hausvater eingekleidet wurde.

    20. Ein bhikṣu, der wegen seiner Sünde für den zehnten paranchit prayashchit haftbar ist, kann nicht vom gaṇavachhedaka in die Mönchsgemeinschaft eingeweiht werden, ohne ihn zuerst als Hausvater zu kleiden.

    21. Er kann in den Orden eingeweiht werden, nachdem er zuerst als Hausvater eingekleidet wurde.

    22. Aber unter besonderen Umständen kann ein bhikṣu, der wegen seiner Sünden anavasthapya oder paranchit ist, wieder in die Mönchsgemeinschaft eingeweiht werden, nachdem er als Hausvater eingekleidet wurde oder ohne ihn als Hausvater einzukleiden, wenn es im Interesse der Gruppe (gaṇa) ist.[1]

     

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    [1] Genauere Ausarbeitung:

    Nach dem spirituellen Kodex werden einem bhikṣu, der für seine Sünden mit dem neunten oder zehnten prayashchit bestraft wird, besondere Entbehrungen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwölf Jahren auferlegt. Nach Beendigung dieser Entbehrungen muss er sich einmal als Hausvater niederlassen. Danach wird er durch chhedopasthapaniya charitra in den Orden aufgenommen. Dies ist die allgemeine Regel.

    Im zweiundzwanzigsten Aphorismus wird eine besondere Situation oder eine Ausnahme erwähnt. Der zugrunde liegende Gedanke ist, dass der gaṇavachhedaka in dem Fall, dass es als angemessen erachtet wird, einen bemerkenswerten Mönch nicht als Hausherrn einzukleiden, dies nach seinem Ermessen tun kann. Der Kommentator hat einige besondere Gründe dafür genannt, sich nicht als Hausvater zu verkleiden, und zwar folgende:

    (1) Einer, der einen Herrscher als Anhänger des Jain Glaubens umgewandelt hat.

    (2) Wenn viele Schüler dieses bhikṣu oder ācārya, dem prayashchit verliehen wurde, darauf bestehen.

    (3) Wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Gruppen über die Natur des prayashchit gibt.

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